Der Bundestag ist ein Ort der Gesetzgebung und der demokratischen Auseinandersetzung. Ein Auftritt, bei dem sexuelle Inhalte in einem offiziellen Sitzungssaal vorgetragen und anschließend verbreitet werden, untergräbt diesen Anspruch. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ist daher absolut richtig.
Würde des Bundestages aufrecht erhalten!



