AfD-Zensur im Kinderfernsehen!

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dem Gebot der Vielfalt und der Gleichbehandlung verpflichtet. Wenn er aber eine Partei, die regelmäßig zweistellige Ergebnisse einfährt, systematisch anders behandelt als alle anderen, verletzt er diesen Auftrag. „Betreutes Sprechen“ ist keine journalistische Leistung, sondern Zensur, finanziert durch Zwangsgebühren.

Quelle: https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2026/die-afd-darf-im-zdf-kinderkanal-nur-noch-betreut-sprechen/